Kirchenvorstand – Neuwahlen im November 2025


Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter unserer Gemeinde und verwaltet ihr Vermögen. Nach der Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen im März dieses Jahres müssen am 8. und 9. November sechs Mitglieder gewählt werden.
Dazu werden Kandidat:innen gesucht, die
- der katholischen Kirche angehören und seit mindestens sechs Monaten in der Pfarrgemeinde wohnen. Es können auch Kandidat:innen zugelassen wer-den, die zwar nicht in der Pfarrgemeinde, aber seit sechs Monaten im Bistum Aachen wohnen;

- zum Wahltag mindestens 18 Jahre und höchstens 75 Jahre alt sind;
- nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Kirchengemeinde sind und auch nicht Aufsichtsfunktionen innehaben;
- öffentlich keine Positionen vertreten, die dem Selbstverständnis der Kirche widersprechen.

Nach dem neuen Kirchenvermögensverwaltungsgesetz muss unser Kirchenvorstand aus sechs gewählten Mitgliedern bestehen. Damit es eine „Wahl“ geben kann, sollen nach diesem Gesetz mindestens sieben Kandidat:innen benannt werden.
Der amtierende Kirchenvorstand hat bereits einen Wahlvorstand gewählt. Bis zum 26. September muss dieser eine Kandidat:innenliste erstellen und die entsprechenden Unterlagen zu den Kandidat:innen zusammenstellen. Diese Liste kann dann bis zum 11.10. noch ergänzt werden.
Da unsere Gemeinde als Pfarrgemeinde ohne einen Kirchenvorstand rechtlich nicht existent ist, bitte ich Sie, sich zu überlegen, ob Sie nicht kandidieren wollen.
Bei Interesse wenden Sie sich gerne an das Pfarrbüro!
Bei Nachfragen zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes oder der konkreten „Arbeitsbelastung“ können Sie sich gerne an mich oder ein anderes Mitglied des Kirchenvorstandes wenden .
Die Liste der Mitglieder finden Sie auf der Homepage der Gemeinde: (https://www.st-josef-und-fronleichnam.de/web/kirchenvorstand/detail.php?rubric=Kirchenvorstand&nr=194.)
Frank Kreß

Pfarrgemeinde St. Josef und Fronleichnam - Leipziger Str. 19 - 52068 Aachen