Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnet die „überlieferte Kirchenmusik“ als „wertvollen Schatz, den es zu pflegen und zu mehren gilt“ (Liturgiekonstitution vom 4. Dezember 1963). Diese Liturgiekonstitution stellt die gesamte Kirchenmusik auf neue Grundlagen: Die Kirchenmusik selbst und nicht mehr das Sprechen der Gesangstexte durch den Priester ist liturgischer Vollzug. Das heißt nichts anderes, als dass die Kirchenmusik nun Ausdrucksform der Gemeinde im Gottesdienst ist und dass Chor und Musiker Teil dieser Gemeinde sind.
Entsprechend pflegen auch wir durch unseren Kirchenmusiker und unseren Kirchenchor oder durch andere Gastchöre die Kirchenmusik in unseren Gottesdiensten. Für diesen Monat ist folgendes Programm vorgesehen:
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Pfarrgemeinde St. Josef und Fronleichnam - Leipziger Str. 19 - 52068 Aachen