Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnet die „überlieferte Kirchenmusik“ als „wertvollen Schatz, den es zu pflegen und zu mehren gilt“ (Liturgiekonstitution vom 4. Dezember 1963). Diese Liturgiekonstitution stellt die gesamte Kirchenmusik auf neue Grundlagen: Die Kirchenmusik selbst und nicht mehr das Sprechen der Gesangstexte durch den Priester ist liturgischer Vollzug. Das heißt nichts anderes, als dass die Kirchenmusik nun Ausdrucksform der Gemeinde im Gottesdienst ist und dass Chor und Musiker Teil dieser Gemeinde sind.
Kirchenmusik im Oktober
Sonntag, 06.10., 09.45 Uhr
Freie Orgelimprovisation
Sonntag, 13.10., 09.45 Uhr
Messe unter Mitwirkung des Kirchenchores
Sonntag, 20.10., 09.45 Uhr
Orgelnachspiel: Präludium g-moll (Dietrich Buxtehude)
Sonntag, 27.10., 09.45 Uhr
Orgelnachspiel: Präludium d-moll (J.S.Bach)
Kalle Engelen
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